Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden
Presseinformation der Landesschulbehörde vom 20.11.2018
Die kühle und oftmals regnerische Jahreszeit hat begonnen, der Winter steht vor der Tür. Und es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis auch im Flachland der erste Schnee fällt.
Wenn auf rutschigen und glatten Straßen die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung nicht mehr sicher gewährleistet werden können, kann es kurzfristig zu Schulausfällen kommen.
Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet: Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell und zuverlässig unter der Adresse www.vmz-niedersachsen.de . Klicken Sie dort auf der Startseite im Schaltfeld „Niedersachsen“ einfach auf den Button „Schulausfälle“.
Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Wichtig: Trotz Unterrichtsausfall gewährleisten alle Schulen Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule kommen.
Weitere Informationen der Landesschulbehörde zu dem Thema finden sie hier: Link
und die aktuellen Meldungen der Schulausfälle auf der Seite der VMZ hier: Link