Notbetreuung auch in den Osterferien
Für die Dauer der als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus angeordneten Schulschließungen ist vorgesehen, für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 eine Notbetreuung zu gewährleisten.
Für die Dauer der als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus angeordneten Schulschließungen ist vorgesehen, für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr durch die Schule zu gewährleisten. Diese Notbetreuung ist auch für die Osterferien sichergestellt.
Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Regelung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).
Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Nach einer ersten Auswertung lässt sich festhalten, dass sich die Notbetreuung insgesamt über das Land betrachtet bewährt hat: Die Notbetreuungen stehen in notwendigem Maße bereit und werden in Kleinstgruppen umgesetzt. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Personen insbesondere aus dem Gesundheitsbereich in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden.
Aus diesem Grund können Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.
Bitte melden Sie einen eventuellen Bedarf unbedingt an:
vertretungs.plan@obs-sottrum.eu
Der Schülertransport zur Notbetreuung wird auch in der Ferienzeit, genau wie in der Schulzeit, gewährleistet. Melden Sie Ihren Bedarf unbedingt mit an, wenn Sie ihr Kind zur Notbetreuung anmelden, damit der Schülertransport auch organisiert werden kann. Das ist aus organisatorischen Gründen zwingend notwendig!